Anonyme Inhaberaktien & Namensaktien
Namensaktien sind in den USA stark verbreitet, in Europa hingegen sind die Inhaberaktien anteilsmäßig stärker vertreten. In Deutschland gab es bereits im Jahr 1861 Namensaktien und anonyme Inhaberaktien.
Die Inhaberaktie ist im Grunde die Standardform einer Aktie und das Inhaberpapier. Wer die Inhaberaktie besitzt, hat die Möglichkeit seine Rechte, die ihm daraus gegeben sind, unmittelbar geltend zu machen. Somit ist die Inhaberaktie die anonymste Form von Aktien und wird deshalb von vielen Anlegern als anonyme Inhaberaktie bezeichnet.
Bei den Inhaberaktien, erfolgt die Übertragung durch eine einfache Einigung sowie Übergabe. Die Übertragung von Namensaktien ist nicht ganz so einfach. Der Inhaber muss zuerst in das Aktienbuch eingetragen werden um ein entsprechendes Stimmrecht zu haben. Im Aktienbuch, werden neben dem Namen des Inhabers, die Adresse, das Geburtsdatum und die genaue Stückzahl der Aktien eingetragen. Nur ein registrierter Aktionär, ist gegenüber der Gesellschaft Stimm- und Dividenden berechtigt.
Es gibt noch eine zweite Form von Namensaktien. Es handelt sich dabei um die Vinkulierte Namensaktie und sie ist die strengste Form der Aktien. Bevor sie dem Inhaber übertragen wird, muss in den meisten Fällen, von der Gesellschaft die Zustimmung gegeben, werden. So kann verhindert werden, dass die Aktien von unerwünschten Personen erworben werden. Einige Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet vinkulierte Namensaktien zu emittieren. Das sind vor allem sicherheitsrelevante Sektoren wie die Luftfahrt und die Rüstungsindustrie.
Stamm- und Vorzugsaktien, können als anonyme Inhaberaktien, Namensaktien oder vinkulierte Namensaktien geführt werden. Es kann dabei sogar eine Segmentierung erfolgen, wonach zum Beispiel ein Teil von den Stammaktien als Inhaberaktien und der andere Teil als vinkulierte Namensaktien geführt wird.
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