Genusscheine

Genussscheine werden meistens als Zwitter, der aus Elementen von Aktien und Rentenpapieren besteht, bezeichnet. Mit einem Genussschein hat der Anleger zwar kein Stimmrecht, er nimmt aber meistens an den Verlusten einer Gesellschaft teil. Er profitiert aber auch von den Erträgen des Unternehmens. Für die Berechnung der Ertragsbeteiligung wird entweder das Bilanzergebnis oder das Jahresergebnis, herangezogen. Das so ermittelte Ergebnis ist auch ausschlaggebend für die Höhe der Zinsen- und Dividendenzahlungen sowie den Rückzahlungsbetrag. Wenn keine Überschüsse oder Bilanzgewinne zustande gekommen sind, geht der Anleger in diesem Geschäftsjahr leer aus.

Da die Ausgabe von Genussscheinen keinen festen Regeln unterliegt, können sie zum Beispiel vorzeitig gekündigt werden. Deshalb sollte man beim Kauf von Genussscheinen darauf achten, dass eine feste Laufzeit vereinbart wird.

Genussscheine, können ein Optionsrecht oder Wandlungsrecht beinhalten. So hat der Anleger die Möglichkeit diese zu vorher festgelegten Konditionen, in Aktien der jeweiligen Gesellschaft, umzutauschen. Er hat aber auch das Recht Aktien des Unternehmens zu kaufen.

Die Genussscheine, werden nach dem IAS (International Accounting Standards) nicht mehr als Eigenkapital ausgewiesen. Sie werden jetzt als Verbindlichkeiten ausgewiesen und sind somit für die Banken nicht mehr von Interesse. Somit ist auch vorauszusehen, dass es in Zukunft immer weniger Genussscheine geben wird.

Wer Genussscheine kaufen möchte, sollte sich vorher die Emissionsbedingungen genau anschauen. Das Risiko des Verlustes ist ziemlich hoch, deshalb sind Genussscheine eher für risikofreudige Anleger geeignet. Die Ähnlichkeit einer Anleihe zum Genussschein ist, dass sie weniger Risiko birgt. Der Anleger erhält mit dem Kauf der Anleihe einen verbrieften Zins und muss sich außerdem nicht am Verlust, eines Unternehmens beteiligen.