Bezugsrechte und deren Wert

Altaktionäre einer Aktiengesellschaft haben durch das Bezugsrecht, das Recht junge Aktien zu erwerben. Die Menge richtet sich nach der bisherigen Beteiligung am Grundkapital.

Der Grund für das Bezugsrecht ist, das es keine Stimmrechtsverschiebungen und keine Vermögenseinbußen geben soll, durch die den Altaktionären, durch eine geplante Kapitalerhöhung, Nachteile entstehen könnten. Ein Nachteil, kann zum Beispiel die Verschiebung der Machtstruktur sein. Da der Emissionskurs der jungen Aktien meistens niedriger ist als der Börsenkurs, entsteht dadurch ein Zeichnungsanreiz für die Altaktionäre. Wer darauf verzichtet, erleidet zwangsläufig einen Vermögensverlust, der so hoch ist wie die Differenz zwischen dem Emissionskurs und dem Börsenkurs.

Wer an der geplanten Kapitalerhöhung nicht teilnehmen will, hat das Recht sein Bezugsrecht an der Börse zu verkaufen. Dabei kann allerdings der erzielte Preis vom rechnerischen Wert abweichen, da sich der Kurs für das Bezugsrecht nach dem Angebot und der Nachfrage richtet. Das Bezugsrecht eines Aktionärs wird bis zwei Tage vor dem Ende, des gesamten Berechtigungszeitraumes, an der Börse gehandelt.

Bezugsrechte, können die Aktionäre auch auf den Kauf von Optionsanleihen, Wandelanleihen Gewinnschuldverschreibungen oder Optionsgenussscheine haben. Der Wert des Bezugsrechts wird von vier Komponenten bestimmt. Dabei handelt es sich um den Börsenkurs der alten Aktien, den Emissionskurs der neu emittierten Aktien, Bezugsverhältnis der neuen Aktien und dem Bezugsverhältnis in der Relation vom alten Grundkapital zum neuen Erhöhungskapital.

Junge Aktien, die im laufenden Geschäftsjahr nur teilweise dividendenberechtigt sind, können den alten Aktien gegenüber einen Vorteil oder auch einen Nachteil haben. Der Dividendenvor- oder Nachteil, wird in den Bezugskurs für die jungen Aktien mit einbezogen.